Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier findest du unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen, zu Themen wie Mitgliedschaft, Sportausweis, Kündigung, SEPA Lastschriften etc.
Mit dem Mitgliedsantrag und der Angabe Ihrer Bankdaten erteilen Sie uns bis auf Widerruf die Ermächtigung, den jährlich fälligen Mitgliedsbeitrag per Lastschrift einzuziehen. Die Mitgliedsnr., Mandatsnummer und Gläubiger-Identifikationsnummer teilen wir Ihnen mit der Aufnahme als Mitglied per Mail mit.
Gemäß unserer Satzung, zu deren Anwendung wir verpflichtet sind, ist der Austritt jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres möglich, wenn die Austrittserklärung bis spätestens 30. September des gleichen Jahres (drei Monate vor Geschäftsjahresende) bei uns vorliegt (siehe § 6 „Beendigung der Mitgliedschaft“. Absatz 2 der aktuellen Satzung).
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Der FFC-Mitgliedsausweis berechtigt Dich zu einem Eintritt mit Mitglieds-Ermäßigung bei unseren Veranstaltungen sowie zu Rabatten bei unseren Kooperationspartnern. Diesen kannst Du in unserer FFC-APP (App-Store unter 1.FFC Niederkirchen suchen und App installieren) unter dem Menüpunkt „Profil“ selbst beantragen.
Die Mitgliedschaft kann über einen schriftlich ausgefüllten Mitgliedsantrag oder Online auf unserer Webseite ausgefüllt und an den FFC gesendet werden. Die Vorstanschaft entscheidet über den Antrag.
Bei positiver Entscheidung und der Aufnahme in den 1.FFC Niederkirchen e.V. erhält das Mitglied eine Mail mit weiteren Inforamtionen, u.a. Mitgliedsnummer, Datum des 1. Einzugs des Mitgliedsbeitrags, Satzung und Datenschutz.
Hinweis für Spielerinnen / Trainer:
Wir haben eine Zusatzversicherung über den Verein, die gewisse Kosten bei Unfällen von Fahrten zum Training/Spiel abdeckt, auch von Eltern die ihre Kinder fahren. Allerdings nur unter einer Bedingung, die Polizei muss den Unfall oder Schaden aufnehmen. In solchen Fällen bitte auch uns sofort verständigen.
